Grundsteuerreform - Brandenburg wartet auf den Hebesatz

Do. 10.10.24 | 19:06 Uhr | Von Michael Schon
Symbolbild: Eingerüstete Einfamilienhäuser in Brandenburg. (Quelle: imago images/Steinach)
Bild: imago images/Steinach

Zwei Jahre ist es her, dass Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung Daten zur Ermittlung des Grundstückswerts ans Finanzamt melden mussten. Obwohl die neu geregelte Grundsteuer ab 2025 gilt, wissen die meisten Eigentümer in Brandenburg immer noch nicht, wie viel sie in Zukunft zahlen müssen.

  • Höhe der neuen Grundsteuern in vielen Kommunen noch immer ungewiss
  • Daten zur Festlegung der Steuer liegen größtenteils vor
  • Städte- und Gemeindebund wartet dennoch auf Empfehlung des Finanzministeriums

Lars Eichert drängt zur Eile: "Für den Bürger ist das äußerst unangenehm. Er weiß gar nicht, was auf ihn zukommt." Der Landeschef der Eigentümervereinigung Haus und Grund hat wenig Verständnis dafür, dass Brandenburger Grundstücks- und Wohnungsbesitzer noch immer nicht wissen, wie hoch ihre Grundsteuer ab dem kommenden Jahr ist.

In Berlin seien die Zahlen schon bekannt. Und auch in Brandenburg lägen genügend Daten vor, um die neuen Steuersätze zu berechnen. Allerdings hielten die Städte und Gemeinden damit noch hinter dem Berg. "Mir sind keine Eigentümer bekannt, die schon wissen, wie viel sie zahlen müssen", sagt Eichert.

Transparenzregister als Orientierungshilfe

Der Grund dafür ist offenbar einfach: Die Kommunen warten auf ein Papier aus dem Finanzministerium, das sogenannte Transparenzregister. Komplizierter ist die Antwort auf die Frage, warum dieses Papier so wichtig ist: Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich zum einen aus dem Grundstückswert, den die Finanzämter in den vergangenen zwei Jahren neu bewertet haben; zum anderen aus dem Hebesatz, den die Kommunen festlegen.

Weil das Versprechen gilt, dass eine Kommune nach der Reform insgesamt keine höheren Grundsteuern einnehmen soll als davor, müssen die Hebesätze angepasst werden. Das Zauberwort heißt aufkommensneutral. Orientierungshilfe dafür ist das Transparenzregister, das für jede Kommune einen neuen Hebesatz ausweist. Das Register soll zeigen, wie hoch der Hebesatz von einer bestimmten Kommune festgesetzt werden müsste, um aufkommensneutral zu sein.

Finanzministerin: Daten liegen zum Großteil vor

Aus Sicht von Finanzministerin Katrin Lange (SPD) ist das fehlende Transparenzregister jedoch kein Grund, die Festlegung der Hebesätze in den Kommunen hinauszuzögern. Es handle sich dabei lediglich um ein freiwilliges Angebot des Ministeriums. Einziger Zweck: Bürger sollen überprüfen können, ob ihre Kommune den Hebesatz korrekt festgelegt hat. Auch ohne Register seien viele Kommunen "jetzt schon in der Lage, Hebesätze zu definieren", sagt Lange. Einige hätten das schon getan.

Mit der Transparenz ist es allerdings so eine Sache. Offenbar haben viele Kommunen die Sorge, mit ihren Berechnungen von den Werten im Transparenzregister abzuweichen. Um Ungemach zu vermeiden, wenn im Transparenzregister ein anderer Hebesatz steht als der, den die Gemeinde errechnet hat, wollen sie sich lieber gleich am Wert aus dem Register orientieren.

Eigentümer müssen sich weiter gedulden

Der Präsident des Städte- und Gemeindebunds, Oliver Hermann, erklärt mögliche Abweichungen so: Den Finanzämtern stünde bei der Hebesatz-Berechnung eine größere Datenmenge zur Verfügung. Die Fehlerquote sei daher voraussichtlich geringer. Er bittet Eigentümer daher noch um etwas Geduld. Eine verbindliche Aussage zur Höhe der Grundsteuer sei schließlich besser als eine schnelle, so Hermann.

Viel Zeit bleibt für die Erstellung des Transparenzregisters jedoch nicht mehr. Anfang November müsse das Dokument vorliegen. Erst dann können laut Städte- und Gemeindebund Kommunen ihre Haushaltsplanungen oder -satzungen rechtzeitig verabschieden – und die Steuerbescheide wie gewohnt zu Beginn des kommenden Jahres an die Eigentümer verschicken. Andernfalls heißt es weiter: Warten auf den Hebesatz.

Sendung: rbb24 Inforadio, 10.10.2024, 18 Uhr

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