Landgericht Frankfurt (Oder) -
Im Prozess um den Überfall auf den Frankfurter Musikclub "Le Frosch" ist am Donnerstag am Frankfurter Landgericht einer der insgesamt vier Angeklagten freigesprochen worden.
Dem 25 Jahre alten Mann aus Syrien konnte in dem seit Anfang Oktober laufenden Verfahren keine Beteiligung an dem Überfall auf den Frankfurter Club nachgewiesen werden, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung sahen das so, deshalb beantragten beide vorab einen Freispruch.
Das Verfahren gegen 25-Jährigen wurde vorab abgetrennt. Gegen die übrigen drei Angeklagten wird das Verfahren fortgesetzt. Die Männer aus Syrien im Alter zwischen 25 und 27 Jahren müssen sich unter anderem wegen versuchten Totschlags und Landfriedensbruchs verantworten.
Corona und ein befangener Richter verzögerten den Prozess deutlich
Der Überfall ereignete sich im August 2018. Laut Staatsanwaltschaft soll damals eine Gruppe von 10 bis 15 Personen die Clubbesucher mit Steinen, Stangen, Messern und Gürteln angegriffen, geschlagen und getreten sowie auf Fenster und Türen der Diskothek eingeschlagen haben. Ein Angeklagter soll mit einem Messer versucht haben, durch eine vorher eingeschlagene Eingangstür hindurch auf dahinterstehende Menschen einzustechen.
Die Verteidigung des Hauptangeklagten behauptet, dass der Vorfall übertrieben wurde und sich nicht so ereignet habe.
Bereits 2020 sollte der Prozess am Frankfurter Landgericht ursprünglich beginnen, wurde aber wegen der Corona-Pandemie abgesagt. Bei der Neuansetzung im vergangenen Jahr passierte eine Panne: Der Vorsitzende Richter war befangen, weil er bereits als Staatsanwalt mit der Sache betraut war.
Insgesamt 50 Zeugen sind geladen, mit einem Urteil ist im Februar 2024 zu rechnen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 15.12.23, 07:30 Uhr