Zwei Jahre ist es her, dass Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung Daten zur Ermittlung des Grundstückswerts ans Finanzamt melden mussten. Obwohl die neu geregelte Grundsteuer ab 2025 gilt, wissen die meisten Eigentümer in Brandenburg immer noch nicht, wie viel sie in Zukunft zahlen müssen.